Zukünftige Zinssätze sichern – Forward Rate Agreement

Als Forward Rate Agreements (FRA’s) werden Zinsausgleichsvereinbarungen bezeichnet, bei denen für eine in der Zukunft liegende Geldaufnahme oder -anlage ein bestimmter Zinssatz vereinbart wird. Es handelt sich um außerbörsliche Zinstermingeschäfte, die der Zinssatzsicherung für einen zukünftige Zeitraum dienen. Vergleichbare börsliche Termingeschäfte bilden Geldmarkt-Futures.
Wesentliche Merkmale eines FRA
Ein FRA beinhaltet folgende Vereinbarungen:
- die Höhe der Geldaufnahme/-anlage (Nominal);
- die Dauer der Geldaufnahme/-anlage;
- Beginn und Dauer der Geldaufnahme/-anlage;
- die Zinsvereinbarung (Forward Rate);
- die Festlegung eines geldmarktorientierten Referenzzinssatzes, zum Beispiel Euribor oder Libor.
Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Geldaufnahme/-anlage tatsächlich erfolgt. Wesentlich ist vielmehr die Einigung der Kontrahenten auf eine fiktive Rechengröße als Grundlage für die Ausgleichsvereinbarung. Üblicherweise ist die vereinbarte Dauer des FRA kurzfristig angelegt und beträgt nicht länger als ein Jahr.
Funktionsweise von FRA’s
Liegt der aktuelle Geldmarktzins am Beginn der vereinbarten Geldaufnahme/-anlagedauer über der Forward Rate, muss der Verkäufer des FRA an den Käufer einen Ausgleich zahlen. Umgekehrt verhält es sich, wenn die Forward Rate höher als der Geldmarktzins ist. Der Käufer eines FRA kann sich damit gegen das Risiko steigender Zinsen sichern, da er den dadurch entstehenden Zusatzaufwand als Ausgleich vom Verkäufer erhält. Dieser sichert sich umgekehrt gegen sinkende Zinsen ab. FRA’s sind beispielsweise für Unternehmen interessant, die sich Zinssätze für zukünftige Kreditaufnahmen erhalten wollen, auf der anderen Seite haben Banken ein Interesse an solchen Vereinbarungen, um den Erfolg von Investments zu sichern. Die Bedeutung von FRA’s war in den vergangenen Jahren rückläufig.
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