Zukünftige Zinsen sichern – Forward Rate
Unter dem Begriff „Forward Rate“ versteht man den Zinssatz oder Kurs bei einer Geldaufnahme oder -anlage zu einem künftigen, festgelegten Zeitpunkt. Das daraus resultierende Geschäft, eine außerbörsliche Vereinbarung zwischen zwei unterschiedlich orientierten Parteien, heißt demzufolge Forward Rate Agreement (FRA).
Hintergrund eines FRA
Ein Forward Rate Agreement ist ein Instrument zur Sicherung eines Zinssatzes für ein künftiges Geschäft, also entweder einer Geldaufnahme oder einer Kapitalanlage. Dabei vereinbaren beide Parteien, z.B. Kreditnehmer (Käufer) und Bank (Verkäufer), einen Zinssatz für den Tag x und einen Ausgleich, wenn zu diesem Tag der Referenzzins gefallen oder gestiegen sein sollte. Sollte an diesem Tag der Geldmarktzinssatz höher sein als der vereinbarte (Forward Rate), zahlt der Verkäufer einen Ausgleich an den Käufer – und umgekehrt. Somit sichert sich der Kreditnehmer in diesem Beispiel einen bestimmten Zinssatz und die Bank vermeidet einen eventuellen Zinsrückgang. Wesentlich ist, dass die Ausgleichszahlung bereits zu Beginn des eigentliches Geschäftes, also dem Tag x, fällig ist und nicht erst, wie sonst üblich, nach Ablauf.
Vielfältige Anwendungen
Ein FRA ist grundsätzlich ein außerbörsliches Zinstermingeschäft, das nicht unbedingt einen tatsächlichen Geldfluss voraussetzt. Es wird lediglich ein künftiger Zinssatz vereinbart und zum vereinbarten Termin eine Ausgleichszahlung festgelegt. Diese Geschäfte lassen sich zum so genannten Hedging, also der Absicherung von Wertpapierpositionen, und für Spekulationsgeschäfte nutzen. Aber auch im alltäglichen Leben finden sie ihren Einsatz, beispielsweise beim Autokauf, wenn zwischen der Kaufvereinbarung und Auslieferung einige Zeit vergeht und der Preis aber schon festgelegt ist, oder beim Forward-Darlehen, das einem Kreditnehmer aktuell niedrige Zinsen auch für die Zukunft sichert.