Haushaltsdefizit und öffentliche Schulden

Haushaltsdefizit ist ein Begriff der öffentlichen Finanzwirtschaft und bezeichnet einen Zustand, in dem die Ausgaben einer Periode die Einnahmen in einem öffentlichen Haushalt übersteigen. Das Defizit ist der Betrag, um den die Ausgaben über den Einnahmen liegen. Haushaltsdefizite müssen durch staatliche Kreditaufnahmen ausgeglichen werden. Aus der Summe der Nettokreditaufnahmen einzelner Haushaltsperioden ergibt sich dann aufsummiert die Staatsverschuldung bzw. die Verschuldung einer öffentlichen Körperschaft.
Konjunkturelles und strukturelles Haushaltsdefizit
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen strukturellen und konjunkturellen Haushaltsdefiziten. Konjunkturelle Defizite sind dadurch bedingt, dass die Höhe der öffentlichen Einnahmen von konjunkturellen Schwankungen beeinflusst wird. In Zeiten der Hochkonjunktur wachsen die Steuereinnahmen, in Rezessionsphasen sinken sie dagegen. Dies bedeutet tendenziell geringere Defizite in Konjunkturphasen und höhere während einer Rezession. Ein strukturelles Haushaltsdefizit entsteht, wenn staatliche Ausgaben unabhängig von Konjunkturverläufen dauerhaft über den Einnahmen liegen.
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Mögliche Schuldenfalle
Während man davon ausgehen kann, dass sich konjunkturelle Defizite im Zeitablauf tendenziell ausgleichen, ist dies bei strukturellen Defiziten nicht der Fall. Wenn sie immer wieder durch Neukreditaufnahmen gedeckt werden, droht eine Schuldenspirale, die im Extremfall in die Überschuldung führt. Um dies zu vermeiden, müssen strukturelle Defizite entweder auf der Einnahmenseite – durch Steuererhöhungen – oder auf der Ausgabenseite – durch Einsparungen – abgebaut werden.
Rechtliche Schuldenbremsen
Da immer wieder die Tendenz besteht, die Haushaltsdisziplin zu verlassen, hat man versucht, über rechtlich verbindliche Regelungen strukturelle Haushaltsdefizite zu begrenzen oder abzubauen. Auf europäischer Ebene begrenzt zum Beispiel der Stabilitäts- und Wachstumspakt des Maastricht-Vertrages die Nettokreditaufnahme der Vertragsstaaten. In Deutschland wurde 2009 die sogenannte Schuldenbremse für den Bundeshaushalt und Länderhaushalte beschlossen.
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