Worauf darf ich hoffen? Altersteilzeitrechner im öffentlichen Dienst
Ein gleitender Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ist für Beamtinnen und Beamte eine interessante Option. Das Altersteilzeitgesetz (verabschiedet 1996) soll dies allen Angestellten im öffentlichen Dienst ermöglichen.
Teilzeit, nicht bedingungslos
Gehalt und spätere Rentenbezüge werden von der Altersteilzeit beeinflusst. Abgaben, sie für eine Altersteilzeit geleistet werden müssen, sind dabei an Berechnungsgrundlagen gekoppelt. So ist das Mindestalter auf 55 Jahre festgelegt. Eine Mindestarbeitszeit von 1080 Kalendertagen vor (!) Eintritt in die Altersteilzeit ist eine weitere Bedingung. Seit 2010 dürfen auch wieder Bundesbeamte eine Altersteilzeit wahrnehmen, wenn sie zuvor wenigstens drei Jahre in Teilzeit beschäftigt waren.
Eine Formel und attraktive Extras
Klar, interessant wird es beim Gehalt. Es muss auch in der Altersteilzeit im sozialversicherungspflichtigen Bereich bleiben. Die einfache Formel rechnet mit der Hälfte des Gehalts, das in Vollzeit verdient wurde. Dazu kommt ein Aufschlag von 20 Prozent. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zudem, einen zusätzlichen Teil zur Rentenversicherung zu leisten. Dies ist der allgemeine Rahmen, doch jede Situation ist anders. Wer wissen möchte, welche Zahlen die zuständige Dienstbehörde ermitteln wird, kann einen Online-Rechner nutzen. Ein Altersteilzeitrechner für Öffentlicher Dienst wird auf verschiedenen Plattformen angeboten. Besonders renommiert ist der Altersteilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Leicht zu bedienen und eine Garantie für sichere Daten.
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