Wertbehältnisse – eine sinnvolle Sache nicht nur wegen der Versicherung
Jede normale Hausratversicherung kennt eine oder mehrere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Erhöhen lassen sich solche Grenzen in der Regel nur, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dabei geht es in erster Linie um das Risiko eines Einbruchs. Aber auch vor Feuer müssen Bargeld, Schmuck und Urkunden geschützt werden. Ganz unabhängig von der Entschädigungsleistung der Versicherung sind Wertsachen aber auch oft zugleich unersetzliche persönliche Erinnerungsstücke. Die sichere Unterbringung liegt damit auch in Ihrem Interesse.
So regelt die Hausratversicherung die Entschädigung für Wertsachen
Am Markt sind unterschiedliche Modelle erhältlich. Üblich ist die Kombination aus einer prozentualen Begrenzung (zum Beispiel 20 % der Versicherungssumme für alle Wertsachen) mit absoluten Grenzen, die sich auf bestimmte Arten von Wertsachen beziehen (zum Beispiel 1.500 Euro für Bargeld, 10.000 Euro für Schmuck). Die absoluten Grenzen gelten nur für Wertsachen, die sich außerhalb von sogenanntem qualifiziertem Verschluss befinden. Darunter verstehen die Versicherer einen mehrwandigen Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder einen eingemauerten Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Ein solches Wertbehältnis ist allerdings nur sinnvoll, wenn auch der Schlüssel dazu sicher aufbewahrt wird. Hierfür bietet sich ein Schlüsselkasten an, der beispielsweise mit einem Zahlenschloss gesichert ist.
Diese Normen gibt es
Ein wichtiges Prüfsiegel für Tresore ist die VdS-Anerkennung. Sie wird von der VdS Schadenverhütung GmbH vergeben. In diesem Unternehmen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. die Aktivitäten des früheren Verbands der Sachversicherer (VdS) gebündelt. Die Anerkennungsplakette ist auf der Innenseite der Tür zu finden. Entsprechend ihres mechanischen Widerstandes gegen Einbruch werden Wertschutzschränke in die Widerstandsgrade N bis X eingeteilt. Der Grad N entspricht dabei dem Grad 0 gemäß der europäischen Norm EN 1143-1. Bei hohen Versicherungssummen wird die Verwendung von Wertschutzschränken empfohlen, die Schutz gegen Angriffe mit Kernbohrgeräten aufweisen. Ein vorhandener Kernbohrschutz wird durch die Kennzeichnung CD für Coredrill (früher KB = Kernbohrer) ausgewiesen. Zusätzlich können Wertschutzschränke über einen definierten Schutz gegen explosiv wirkende Stoffe verfügen. Diese sind mit der Kennzeichnung EX versehen.
Wegen ihrer Langlebigkeit sind noch zahlreiche Wertbehältnisse mit Gütenachweisen nach veralteten Normen vorhanden oder gebraucht zu kaufen. Die Kennzeichnung solcher Tresore ist oft nur schwer nachzuvollziehen. Nach den Empfehlungen der European Security Systems Association e. V. (ESSA) und der von der ESSA unterstützten unabhängigen Zertifizierungsstelle European Certification Body (ECB) sind Behältnisse der Klassen A (einwandiger Stahlschrank) und B (mehrwandiger Stahlschrank) seit 2004 für die gewerbliche Verwendung nicht mehr ausreichend. Im Privathaushalt erfüllen aber Behältnisse der Klasse B die üblichen Anforderungen, wenn sie mindestens 200 kg schwer sind. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Versicherer und lassen sich beraten.
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